Wir freuen uns auf alle Tanzbegeisterten - und heißen Euch bei uns herzlich willkommen. Einzige Bedingung:

Nach einer Schnupperzeit (drei Trainingseinheiten) werdet Ihr Mitglied im Tanzclub "Alpha SixtyNine" e.V..

Erstens kostet es nicht die Welt, und zweitens sind nur Vereinsmitglieder über den Sportverein und dessen Unfallversicherung im Falle eines Falles abgesichert.
Außerdem kann jedes Mitglied, soweit möglich, alle Angebote des Vereins nutzen.

Nachfolgend die "Konditionen" in Form unserer Beitragsordnung (Stand 01.04.2020).

Im Anschluss finden sich der Mitgliedsantrag, die Anlage zum Aufnahmeantrag, die Beitragsordnung sowie die Einverständniserklärung für Veröffentlichungen zum Download.

Beitragsordnung Tanzclub „Alpha SixtyNine“ e.V.

  1. Aufnahmegebühr
    Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 € erhoben.

  2. Grundbeitrag 6,00 Euro pro Monat
    Ermäßigung für Leipzig Pass – Inhaber 50% auf Grundbeitrag

  3. Zusatzbeitrag
    1. Zusatzbeitrag Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre
    2. Schüler, Azubis, Studenten ab 18 Jahre
    3. Rentner 4,00 Euro pro Monat
    4. Zusatzbeitrag Erwachsene ab 18 Jahre 9,00 Euro pro Monat
    5. Mitglieder in Turnierformationen 5,00 Euro pro Monat
    6. Trainer und Betreuer zahlen nur den Grundbeitrag
  4. Ehrenmitgliedschaft
    Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

  5. Aussetzung der Mitgliedschaft und Kündigung
    In Ausnahmefällen kann eine Aussetzung der Mitgliedschaft auf bestimmte Zeit beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.
    Die Mitgliedschaft kann zum 30.06. und 31.12. des Jahres schriftlich gegenüber
    dem Vereinsvorstand gekündigt werden.

  6. Fälligkeit
    Die Beiträge der Beitragsordnung sind Monatsbeiträge. Es wird eine vierteljährliche Fälligkeit festgelegt.
    Die Beiträge werden mittels Lastschrifteinzug erhoben.
    Die Beiträge sind fällig zum 10.02., 10.05., 10.08. und 10.11. des laufenden Jahres.
    Die Beitragsordnung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 23.02.2020 tritt ab dem 01.04.2020 in Kraft.

Stand: 01.04.2020